Wärmepumpen-Förderrechner

Muske Haustechnik · Wärmepumpe

Förderrechner

Ermitteln Sie in wenigen Schritten Ihre voraussichtliche staatliche Förderung nach BEG / KfW – unverbindlich und kostenlos.

1. Ihr Vorhaben

Bestand = bestehende Heizung wird ersetzt (BEG-Zuschuss). Neubau läuft über ein separates Kredit-Programm.
Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbstnutzende Privatpersonen

2. Bestand & neue Anlage

Entscheidet über den Klimageschwindigkeitsbonus (bis zu 20 %)
Hinweis: Nur der erneuerbare Anteil ist förderfähig. Bei Gas-Hybrid- oder H2-ready-Systemen weicht die Berechnung von der reinen Wärmepumpen-Förderung ab – wir rechnen hier vereinfacht mit der vollen Grundförderung, eine genaue Prüfung sollte im persönlichen Gespräch erfolgen.
Wärmepumpen mit R290 lösen den Effizienzbonus (5 %) aus

3. Rahmendaten

Inkl. Gerät, Installation, Umfeldmaßnahmen (z. B. Pufferspeicher, Elektrik)
Für BEG-EM muss der Bauantrag mind. 5 Jahre zurückliegen
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 2029 alle 2 Jahre um 3 Punkte
Achtung: Bei einem Bauantrag, der weniger als 5 Jahre zurückliegt, ist die BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung für den Heizungstausch in der Regel noch nicht möglich.
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt
Der Ergänzungskredit (KfW 358/359, bis 120.000 €, Zinsen ab 0,01 %) finanziert den Eigenanteil zinsgünstig mit – Voraussetzung: Haushaltseinkommen bis 90.000 €

4. Sonstiges

Diese Angabe fließt nicht in die Berechnung ein, wird aber für Ihre Anfrage übernommen

Geschätzter Zuschuss

– €

0 % Fördersatz

Ihr voraussichtlicher Eigenanteil

– €

    Angebot anfragen Ihre Angaben werden automatisch in unser Kontaktformular übernommen.

    Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis der BEG-/KfW-458-Förderrichtlinien (Stand 2026: 30 % Grundförderung, 20 % Klimageschwindigkeitsbonus bis Ende 2028, 30 % Einkommensbonus, 5 % Effizienzbonus, Deckelung bei 70 % bzw. max. 21.000 € je Wohneinheit, förderfähige Kosten bis 30.000 € je Wohneinheit; gestaffelte Obergrenzen bei Mehrfamilienhäusern). Sie stellt keine Rechts- oder Förderzusage dar. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen, verbindlichen Förderbedingungen der KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sprechen Sie uns für eine individuelle Prüfung an.